Gesetzliche Verordnungen
WEEE Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG soll die zunehmende Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten regeln. In Deutschland ist die Richtline unter der Bezeichnung Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) am 16. März 2005 in Kraft getreten und sieht die Rücknahme und Verwertung der ab August 2005 verkauften Geräte vor.
Die JVC KENWOOD Group ist ständig um die Weiterentwicklung von rezyklierbaren Produkten bemüht. In Übereinstimmung mit der WEEE-Richtlinie sind wir in allen europäischen Ländern, in denen wir Geräte verkaufen, bei den jeweiligen Entsorgungssystemen registriert. Darüber hinaus unternehmen wir zusätzliche Maßnahmen, den Anteil der wieder verwertbaren Baugruppen weiter zu erhöhen.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern an den Produkten der JVC KENWOOD Group bedeutet, dass diese Geräte der WEEE-Richtlinie entsprechen.
Nach den Vorgaben der WEEE-Richtlinie verfügt die Kenwood Electronics Deutschland GmbH über eine rechtsgültige Registrierung im Rahmen der Kennzeichnungspflicht als eingetragener Hersteller.
WEEE-Richtline | Kenwood Electronics Deutschland GmbH Registrierungsnummer: DE 69815998 |
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Partner-Orgnaisation: | ENE EcologyNET Europe GmbH Hagenauer Strasse 43 D-65203 Wiesbaden |
RoHS-Richtlinie
Die EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS - Restriction of the use of certain hazardous substances) ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und schränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie in Bauteilen ein. Sie verbietet im Besonderen den Einsatz umweltgefährender Substanzen wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) im europäischen Markt. Dazu zählt auch, für eine bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile Sorge zu tragen und keine giftigen Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln und Frontblenden zu verwenden.
Die Produkte des JVC KENWOOD Gruppe entsprechen vollständig der RoHS-Richtline, da die einzelnen Schritte der Herstellung, die verschiedenen Entwurfs- und Entwicklungsphasen sowie die Endabnahme ständig überprüft werden.
Batterieverordnung
Am 26. September 2008 trat europaweit die neue Batterieverordnung in Kraft (Richtlinie 2006/66/EG für Batterien und Akkumulatoren), den Schadstoffeintrag in Abfällen zu verringern, indem sie den Gebrauch von Batterien und Akkumulatoren (ausgenommen bestimme Anwendungen) mit schadstoffhaltigen Schwermetallen wie Cadmium oder Quecksilber verbietet. Weiterhin regelt die Richtlinie die Rücknahme gebrauchter Batterien, die entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ordnungsgemäß beseitigt werden. Zudem besteht die Verpflichtung, Batterien und Akkus mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen.
Alle Geräte der JVC Kenwood Group werden ausschließlich mit Batterien ausgeliefert, die mit der neuen Richtlinie übereinstimmen.
Die REACH-Verordnung der Europäischen Union
Die europäische Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH regelt nicht nur die Stoffeigenschaften in Bezug auf Gesundheitsrisiken und Umweltverträglichkeit von neuen Substanzen und bereits existierenden Chemikalien, sondern verpflichtet den Hersteller, die einen chemischen Stoff in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr fertigen oder importieren, vorab eine Registrierungsnummer zu beantragen. Besondere Sicherheitsbewertungsdokumente sind erforderlich, wenn innerhalb eines Jahres mehr als 10 Tonnen ein und derselben chemischen Substanz hergestellt werden.
Die JVC KENWOOD Group hat bereits die Untersuchungen der in den Geltungsbereich der REACH-Richtlinie fallenden Chemikalien abgeschlossen und begonnen, die ermittelten Daten mit der Verordnung abzugleichen und den speziellen Vorgaben für Hersteller und Importeure bezüglich der „Besonders Besorgniserregende Stoffe“ (SVHC – Substances of very high concern) mit großer Sorgfalt nachzukommen.
Darüber hinaus haben wir uns an JAMP (Joint Article Management Promotion – consortium) beteiligt, um wichtige Informationen über die Eigenschaften der verschiedenen chemischen Stoffe sammeln zu können.
In der kürzlich veröffentlichten „SVHC Candidate List“ ist die chemische Substanz „Bis(2-ethylhexyl)phthalate (DEHP) (EC Nr. 204-211-0, CAS Nr. 117-81-7)“ aufgeführt, die üblicherweise als Weichmacher zur Herstellung von elektrischen Kabeln und Bauteilen verwendet wird.
„DEHP“ könnte in einem begrenzten Umfang in unseren Kabeln für elektrische und elektronische Bauteilen enthalten sein. Die JVC KENWOOD Gruppe wird weiterhin mit ihren Lieferanten intensiv und zeitnah zusammenarbeiten, um die Vorgaben der REACH-Richtlinien im vollen Umfang zu gewährleisten.
ErP-Richtlinie
Die am 31. Dezember 2009 herausgegebene ErP Richtlinie 2009/125/EC erweitert den Rahmen der seit August 2006 gültigen EU-Richtlinie 2005/32EG, die unter dem Titel „Eco-Design Requirements for Energy Using Products“ bekannt ist und für die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von energiebetriebenen Produkten festlegt.
Die neue ErP-Richtlinie umfasst alle Energie verbrauchenden Produkte der alten Direktive sowie energiesparende Produkte wie Doppelverglasung, Wasserhähne und Duschköpfe etc. Im Artikel 24 der neuen ErP-Richtlinie wird die Verbindung beider Direktiven eindeutig beschrieben.
Mit den Richtlinien soll die Integration von Umweltaspekten in die Entwicklung und das Design von energiebetriebenen Produkten und damit die Verbesserung der Umweltauswirkungen dieser Produkte unter Einbeziehung des Lebenszyklus gefördert werden. Zudem ist eine Veröffentlichung der entsprechenden Daten vorgesehen.
Spezifische Anforderungen für bestimmte Produktkategorien, die vorrangig von der neuen Richtlinie betroffen sein sollen, sind vom Gesetzgeber (Europäischen Union) noch festzulegen.
Der Aspekt Energieeffizienz hat in der Richtlinie eine große Bedeutung und gilt für die gesamte Wertschöpfungskette, vom Material bis zum Recycling, bzw. zur Verschrottung.
Um die Auflagen der EuP-Richtline und deren zukünftige Durchführungsmaßnahmen zu erfüllen, hat die JVC KENWOOD Group bereits Maßnahmen zur Produkteinstufung getroffen und sich darauf vorbereitet, die entsprechenden Informationen publizieren zu können.